Erika Grobe-Kunz u. Lars O. Grobe GbR
Stadtplanerin SRL / Architekten AKNW
Mülheimer Str. 7, 53604 Bad Honnef
Tel. 02224-940993, Fax. 02224-940994
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Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Errichtung eines Bürgerhauses im Süden des Ortsteils Mühleip
Mit der Bebauungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für eine moderate Nachverdichtung eines bestehenden Siedlungsgefüges.
Das brach liegende, rd. 600 m östlich des Eitorfer Ortszentrums gelegene Betriebsgelände einer ehemaligen Pfeffermühle soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Mit der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Ortskern II, Teilplan C sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die kurzfristige Neuerstellung von barrierefreiem Wohnraum in zentraler Ortslage.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 der Gemeinde Eitorf und 63. Änderung des Flächennutzungsplans
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Errichtung eines Bürgerhauses im Süden des Ortsteils Mühleip
32. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Ortslage Eitorf (Theodor-Fontane-Straße)
Mit der Bebauungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für eine moderate Nachverdichtung eines bestehenden Siedlungsgefüges.