26. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3, Eitorf-West I (Ginsterweg/Nelkenweg)

Auftraggeber: 

Private Auftraggeber

Stand des Verfahrens: 

Das Verfahren ist abgeschlossen, der Bebauungsplan ist am 05.04.2018 inkraft getreten.

Beginn der Planung: 

August 2017

Fläche: 

0,2 ha

Kurzbeschreibung: 

Der Änderungsbebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für die Realisierung einer Vorhabenplanung bei verändertem Grundstückzuschnitt.

Aufgabenstellung: 

Erstellen des formellen Planentwurfs und der Begründung unter Berücksichtigung von Fachplanungen
Koordinieren der beteiligten Fachingenieure / Gutachter

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Nach derzeitigem Planungsrecht ist die Errichtung eines einzelnen, diagonal mittig auf dem Grundstück angeordneten Wohngebäudes zulässig. Mit der Bebauungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Grundstück künftig mit zwei Einzelhäusern zu bebauen. Durch Anordnung des Baufensters parallel zum Ginsterweg entsteht im rückwärtigen Grundstücksbereich eine von öffentlichen Verkehrsflächen abgewandte private Garten- und Ruhezone in unmittelbarer Nachbarschaft zur nördlich angrenzenden öffentlichen Grünfläche.

Externe Büros: 

Dipl.-Geogr. Ute Lomb, Bonn (Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I)

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