32. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Ortslage Eitorf (Theodor-Fontane-Straße)

Auftraggeber: 

Privater Auftraggeber

Stand des Verfahrens: 

Die öffentliche Auslegung der Planung gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet statt in der Zeit vom 28.11.2024 bis 10.01.2025

Beginn der Planung: 

Juli 2024

Fläche: 

ca. 1.500 qm

Kurzbeschreibung: 

Mit der Bebauungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für eine moderate Nachverdichtung eines bestehenden Siedlungsgefüges.

Aufgabenstellung: 

Erstellen der Bebauungsplan-Änderung mit Begründung nach den Regelungen des Baugesetzbuches

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