Auftraggeber:
Stadt Bad Honnef
Stand des Verfahrens:
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist wirksam.
Beginn der Planung:
Kurzbeschreibung:
Aufgabenstellung:
Erstellen der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung
Mitwirkung bei der Umweltprüfung und Erstellen des Umweltberichts
Mitwirkung beim formellen Bauleitplanverfahren
Zusätzliche Informationen zum Projekt:
Das im Westen der Stadt Bad Honnef an der Rheinpromenade gelegene Hallenbad, das zu Beginn der 70er Jahre errichtet worden war, wurde im Jahre 2003 geschlossen. Das Bad war schon über Jahre hinweg nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben, vielerlei Versuche, das Hallenbad „zu retten“, blieben ohne Erfolg.
Am 15. Dezember 2004 beschloss der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt der Stadt Bad Honnef die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/115 (Ehemaliges Hallenbad) mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Umnutzung (Restaurant mit Bar / Café, Tanz- und Kulturraum für Kabarett, Bands, Lesungen, Partys,Wellnessbereich) zu schaffen.
Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/115 war die Änderung des Flächennutzungsplans, der für den Bereich des Hallenbades „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Hallenbad“ sowie für das nördlich angrenzende Grundstück „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ darstellte, erforderlich. Die Flächen des Bebauungsplan-Geltungsbereichs wird der Flächennutzungsplan künftig als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Gastronomie, Diskothek, Gesundheit und Sport“ darstellen.