88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Honnef (ehemaliges Hallenbad)

Auftraggeber: 

Stadt Bad Honnef

Stand des Verfahrens: 

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist wirksam.

Beginn der Planung: 

05/2005

Kurzbeschreibung: 

Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/115 der Stadt Bad Honnef (ehemaliges Hallenbad)

Aufgabenstellung: 

Erstellen der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung
Mitwirkung bei der Umweltprüfung und Erstellen des Umweltberichts
Mitwirkung beim formellen Bauleitplanverfahren

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Das im Westen der Stadt Bad Honnef an der Rheinpromenade gelegene Hallen­bad, das zu Beginn der 70er Jahre errichtet worden war, wurde im Jahre 2003 ge­schlossen. Das Bad war schon über Jahre hinweg nicht mehr wirtschaftlich zu be­treiben, vielerlei Versuche, das Hallenbad „zu retten“, blieben ohne Er­folg.
Am 15. Dezember 2004 beschloss der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt der Stadt Bad Honnef die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/115 (Ehemaliges Hallenbad) mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Umnutzung (Restaurant mit Bar / Café, Tanz- und Kulturraum für Kabarett, Bands, Lesungen, Partys,Wellnessbereich) zu schaffen.
Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/115 war die Änderung des Flächennutzungsplans, der für den Bereich des Hallenbades „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Hallenbad“ sowie für das nördlich angrenzende Grundstück „Grünfläche“ mit der Zweckbestim­mung „Parkanlage“ darstellte, erforderlich. Die Flächen des Bebauungsplan-Geltungsbereichs wird der Flächennutzungsplan künftig als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Gastronomie, Diskothek, Gesundheit und Sport“ darstellen.