Erika Grobe-Kunz u. Lars O. Grobe GbR
Stadtplanerin SRL / Architekten AKNW
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Das brach liegende, rd. 600 m östlich des Eitorfer Ortszentrums gelegene Betriebsgelände einer ehemaligen Pfeffermühle soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Mit der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Ortskern II, Teilplan C sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die kurzfristige Neuerstellung von barrierefreiem Wohnraum in zentraler Ortslage.
Mit der Bebauungsplan-Änderung sowie der im Parallelverfahren durchgeführten Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche und strukturelle Weiterentwicklung des Campingplatz-Betriebes geschaffen werden.
Mit der Bebauungsplan-Änderung sowie der im Parallelverfahren durchgeführten 58. Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Arrondierung eines bestehenden Siedlungsgefüges am Südrand des Ortsteils Hove.
31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Ortslage Eitorf (Bogestraße)
Das brach liegende, rd. 600 m östlich des Eitorfer Ortszentrums gelegene Betriebsgelände einer ehemaligen Pfeffermühle soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 (Campingplatz Happach) und 60. Änderung des FNP der Gemeinde Eitorf im Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplans
Mit der Bebauungsplan-Änderung sowie der im Parallelverfahren durchgeführten Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche und strukturelle Weiterentwicklung des Campingplatz-Betriebes geschaffen werden.
Bebauungsplan Nr. 14.6 der Gemeinde Eitorf "Altebach II" und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für ein neues Gewerbegebiet in Eitorf. Zeitgleich soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eitorf im sog. "Parallelverfahren" geändert werden.