11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Ortskern II Teilplan C (Schoellerstraße) der Gemeinde Eitorf:

Auftraggeber: 

Josefs-Gesellschaft gGmbH Köln

Stand des Verfahrens: 

Der Bebauungsplan ist am 11. August 2022 in Kraft getreten.

Beginn der Planung: 

August 2021

Kurzbeschreibung: 

Mit der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Ortskern II, Teilplan C sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die kurzfristige Neuerstellung von barrierefreiem Wohnraum in zentraler Ortslage.

Aufgabenstellung: 

- Formeller Planentwurf mit Begründung

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Der Vorhabenträger betreibt zur Zeit an einem anderen Standort im Gemeindegebiet von Eitorf eine stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Die dortigen Räumlichkeiten entsprechen heute nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, so dass die zeitnahe Bereitstellung von barrierefreiem Ersatzwohnraum dringend erforderlich ist. Der Standort an der Schoellerstraße eignet sich aufgrund seiner Zentrumslage besonders gut zum Wohnen für Menschen mit Assistenzbedarf, da gerade dieser Menschenkreis auf kurze Wege angewiesen ist, um so selbstbestimmt wie möglich am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Mit der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Ortskern II, Teilplan C macht die Gemeinde Eitorf auf planungsrechtlicher Ebene den Weg frei für die kurzfristige Neuerstellung von barrierefreiem Wohnraum in zentraler Ortslage.

Um den vollständigen Plan einzusehen, laden Sie bitte das PDF-Dokument: