8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Ortskern II Teilplan C der Gemeinde Eitorf (Kirchstraße)

Auftraggeber: 

Privater Auftraggeber

Stand des Verfahrens: 

Der Änderungsbebauungsplan ist am 04.05.2017 in Kraft getreten.

Beginn der Planung: 

Oktober 2016

Kurzbeschreibung: 

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für die Erweiterung der bebaubaren Flächen im Geltungsbereich

Aufgabenstellung: 

Erstellen des formellen Planentwurfs und der Begründung