Bebauungsplan Nr. 50/13 der Stadt Königswinter für den Bereich "Azaleenweg / Alt Oelinghoven"

Auftraggeber: 

MN Wohnbau GmbH, Vettelschoss-Kalenborn

Stand des Verfahrens: 

Zur Zeit erfolgt das Beteiligungsverfahren gem. §§ 3,4 Abs. 2 BauGB (Offenlage: 17.06.-24.07.2024)

Beginn der Planung: 

Mai 2021

Fläche: 

ca. 6.400 qm

Kurzbeschreibung: 

Auf einer ca. 6.400 m2 großen Fläche in Königswinter-Stieldorf soll eine Wohnanlage entwickelt werden.

Aufgabenstellung: 

- Technische Vorbereitung einer digitalen Informationsveranstaltung
- Erstellen des formellen Planentwurfs nach den Regelungen des Baugesetzbuches auf der Grundlage eines vorhandenen städtebaulichen Entwurfskonzepts
- Erstellen der Begründung zum Bebauungsplan
- Mitwirken bei der Beteiligung der Öffentlichkeit
- Vorschläge für die Abwägung

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass der Erschließung von neuen Baulandflächen natürliche Grenzen gesetzt sind; unter dem Aspekt immer knapper werdender Ressourcen ist die Ausweisung von Neubaugebieten auf der ‚grünen Wiese‘ nicht nur in ökologischer Hinsicht kaum noch verantwortbar. Um dem nach wie vor großen Bedarf an Wohnbauland gerecht zu werden, müssen langfristig bei der Beschaffung und Bereitstellung von Baulandflächen, insbesondere für den Wohnungsbau, andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden; hier ist die nachträgliche Innenverdichtung bereits bestehender Siedlungsgefüge als ein vorrangiges planerisches Instrument zu sehen. In diesem Sinne soll der Bebauungsplan Nr. 50/13 die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für die Errichtung einer Wohnanlage auf bisher unbebauten Grundstücken inmitten einer sie umgebenden Bestandsbebauung. Durch die Nutzung bereits vorhandener Verkehrs- und sonstiger Infrastruktureinrichtungen wird der Flächenverbrauch insgesamt reduziert. Ökologische Aspekte, wie
• flächensparendes Bauen,
• geringstmöglicher Versiegelungsgrad,
• Begrünung der Dächer zur Zwischenspeicherung des Niederschlagswassers und zur Verbesserung des Kleinklimas,
• Nutzung solarer Strahlungsenergie und Ausschluss fossiler Brennstoffe,
• Vorschriften zur Bepflanzung der nicht überbauten Grundstücksflächen und Unzulässigkeit von flächigen Steinschüttungen (Kies- oder Schotterflächen),
• Ausbau der Verkehrsflächen als Spielstraßen u.a.
haben bei der Planung einen hohen Stellenwert und sollen zur weitgehenden Minimierung negativer Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt beitragen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50/13 unter weitgehender Berücksichtigung der von der Stadt Königswinter entwickelten und vom Stadtrat am 02.11.2021 beschlossenen „Leitlinien zum Klimaschutz bei städtebaulichen Planungen“ werden die planerischen Voraussetzungen geschaffen für eine nachhaltige bauliche Entwicklung bei geringstmöglichem Flächenverbrauch. Die Bereitstellung von dringend benötigten Baulandflächen für den Wohnungsbau unter Nutzung bereits vorhandener Verkehrs- und sonstiger Infrastruktureinrichtungen im Kontext mit hohen Anforderungen an die Ausgestaltung der künftigen Gebäude und Freiflächen trägt dazu bei, Wohnungsbau und Klimaschutz miteinander in Einklang zu bringen.

Um den vollständigen Plan einzusehen, laden Sie bitte das PDF-Dokument: