Auftraggeber:
Gemeinde Eitorf
Stand des Verfahrens:
Vorentwurfsplanung
Beginn der Planung:
Fläche:
Kurzbeschreibung:
Aufgabenstellung:
Auf einer bisher als Weideland genutzten Fläche südlich des bebauten Ortsteils Mühleip sollen ein Bürgerhaus sowie Spiel- und Sportflächen realisiert werden. Die Fläche des Bebauungsplan-Geltungsbereiches liegt vor Planaufstellung im sog. Außenbereich, d.h. sie befindet sich weder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans gem. § 30 BauGB noch ist sie planungsrechtlich dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) gem. § 34 BauGB zuzuordnen; mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 der Gemeinde Eitorf und der im Parallelverfahren durchgeführten 63. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des geplanten Vorhabens geschaffen werden.
Daraus ergeben sich die folgenden Aufgabenstellungen:
- Erarbeiten alternativer Vorschläge zur Flächenaufteilung im Rahmen der Vorentwurfsplanung
- Entwurfsplanung
- Koordination mit Fachgutachtern
- Mitwirken bei der Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit
- Mitwirken bei der Abwägung
Zusätzliche Informationen zum Projekt:
Das geplante Bürgerhaus wird von Norden her über den Wiesenweg und den Dammweg erschlossen. Das künftige Gebäudes steht im rechten Winkel zum benachbarten Sportplatzgebäude; die Nordseiten beider Gebäude liegen auf einer Linie und bilden gemeinsam einen klar ablesbaren Ortsrand südlich des Wiesenweges.
Westlich des Bürgerhauses sind Spiel- und Sportanlagen geplant. Daran schließt sich im Süden eine weitere Grünfläche an, die zur Zwischenspeicherung des auf den befestigten Grundstücksflächen anfallenden Niederschlagswassers dienen soll und darüber hinaus als Fläche für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen ist.
Die erforderlichen Besucherstellplätze sind entlang der vorhandenen Verkehrsflächen (Dammweg und landwirtschaftlicher Weg) angeordnet, am südlichen Ende ist eine Wendemöglichkeit vorgesehen.
Architektur