3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 Teilplan B (Beckersgasse) der Gemeinde Eitorf

Auftraggeber: 

GWG - Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH, Sankt Augustin

Stand des Verfahrens: 

Das Verfahren ist abgeschlossen, der Bebauungsplan ist seit dem 10. Oktober 2014 in Kraft.

Beginn der Planung: 

Februar 2014

Fläche: 

528 qm

Kurzbeschreibung: 

Mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen für die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohngebäudes

Aufgabenstellung: 

Alle für das Bauleitplanverfahren erforderlichen Leistungen:
Erstellen des Änderungsbebauungsplans
Erstellen der Begründung zum Bebauungsplan
Mitwirken bei der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

An der Stelle eines seit mehr als 10 Jahren leer stehenden ehemaligen Geschäftshauses ist die Neuerrichtung eines viergeschossigen Wohngebäudes geplant. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, musste der bisherige Bebauungsplan, dessen Festsetzungen dem Vorhaben teilweise entgegen standen, geändert werden.
Der Änderungsbebauungsplan wurde als 'Bebauungsplan der Innenentwicklung' auf der Grundlage des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Um den vollständigen Plan einzusehen, laden Sie bitte das PDF-Dokument: