Erika Grobe-Kunz u. Lars O. Grobe GbR
Stadtplanerin SRL / Architekten AKNW
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Mit der Bebauungsplan-Änderung sowie der im Parallelverfahren durchgeführten 58. Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Arrondierung eines bestehenden Siedlungsgefüges am Südrand des Ortsteils Hove.
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für bauliche Betriebserweiterungen im Nordosten des Golfplatz-Geländes.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für ein neues Gewerbegebiet in Eitorf. Zeitgleich soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eitorf im sog. "Parallelverfahren" geändert werden.
32. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Ortslage Eitorf (Theodor-Fontane-Straße)
Mit der Bebauungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für eine moderate Nachverdichtung eines bestehenden Siedlungsgefüges.
31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Ortslage Eitorf (Bogestraße)
Das brach liegende, rd. 600 m östlich des Eitorfer Ortszentrums gelegene Betriebsgelände einer ehemaligen Pfeffermühle soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Bebauungsplan Nr. 14.6 der Gemeinde Eitorf "Altebach II" und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für ein neues Gewerbegebiet in Eitorf. Zeitgleich soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eitorf im sog. "Parallelverfahren" geändert werden.