Bauleitplanung

Gewichtung: 

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2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8.2 der Gemeinde Eitorf "Hove" und 58. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eitorf im Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplans

Beginn der Planung: 

Januar 2021
Mit der Bebauungsplan-Änderung sowie der im Parallelverfahren durchgeführten 58. Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Arrondierung eines bestehenden Siedlungsgefüges am Südrand des Ortsteils Hove.

Bebauungsplan Nr. 14.6 der Gemeinde Eitorf "Altebach II" und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

Beginn der Planung: 

Januar 2019
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für ein neues Gewerbegebiet in Eitorf. Zeitgleich soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eitorf im sog. "Parallelverfahren" geändert werden.

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