Bebauungsplan Nr. 1/115 der Stadt Bad Honnef (Ehemaliges Hallenbad)

Auftraggeber: 

Stadt Bad Honnef

Stand des Verfahrens: 

Der Bebauungsplan ist in Kraft, das Vorhaben wurde realisiert.

Beginn der Planung: 

12/2004

Fläche: 

Die Größe des Bebauungsplan-Geltungsbereichs beträgt rd. 0,6 ha.

Kurzbeschreibung: 

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung des ehemaligen Hallenbadgebäudes

Aufgabenstellung: 

Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung und Umweltbericht
Durchführung der Beteiligung der Behörden und der Träger Öffentlicher Belange im Auftrag der Stadt Bad Honnef
Mitwirkung bei der Durchführung der Umweltprüfung als Grundlage für den Umweltbericht
Projektkoordination
Entwurf der städtebaulichen Verträge auf der Grundlage des § 11 BauGB
Auswertung des Abwägungsmaterials
Erstellen der endgültigen Planfassung

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/115 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des im Westen des Bad Honnefer Stadtgebietes an der Rheinpromenade gelegenen ehemaligen Hallenbades geschaffen. Das Hallenbadgebäude, das seit seiner Schließung im Jahre 2003 leer stand, wird heute als gastronomischer Betrieb mit Diskothek und Wellnessbereich genutzt.

Externe Büros: 

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag: Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung Ingrid Rietmann, Königswinter
Schalltechnisches Gutachten: Graner + Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach

Um den vollständigen Plan einzusehen, laden Sie bitte das PDF-Dokument: