Satzung der Ortsgemeinde Windhagen über die Änderung / Ergänzung des Bebauungsplans 'Rederscheid'

Auftraggeber: 

Privater Auftraggeber

Stand des Verfahrens: 

Die Satzung ist in Kraft.

Beginn der Planung: 

02/2003

Fläche: 

Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 770 qm.

Kurzbeschreibung: 

Ziel der Satzung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Bauvorhaben in Rederscheid

Aufgabenstellung: 

- Bestandsaufnahme
- Erstellen der Änderungssatzung mit Begründung
- Naturschutzrechtliche Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung auf der Grundlage der 'Richtlinien zur
Bemessung der Abgabe bei Eingriffen in Natur und Landschaft (§ 6 des Hessischen Naturschutz-
gesetzes)', dem sog. 'Kasseler Modell'
- Bemessung und Festsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf dem
Baugrundstück
- Festlegung von naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen außerhalb des Baugrundstücks

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Im Laufe des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Rederscheid“ im Jahre 1988 wurde das Flurstück 14/17 (ehemals Teilfläche aus Flurstück 14/15) auf Wunsch des damaligen Grundstückseigentümers aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes heraus­genommen.
Zum Zeitpunkt der Planung war der überwiegende Teil der Baugrundstücke im Geltungsbereich des Be­bauungsplanes „Rederscheid“ bereits bebaut; die Straße „Buchenbüsch“ war fertiggestellt, die anliegenden Grundstücke einschließlich Parzelle 14/17, die nach damaligem Planungsrecht im Außenbereich lag, waren voll erschlossen.
Die Bebauung dieser Fläche war aus planerischer und auch aus wirtschaftlicher Sicht (optimale Nutzung bzw. Auslastung der vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen) logisch.

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