7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Eitorf "Ortskern II Teilplan C"

Auftraggeber: 

Private Auftraggeber

Stand des Verfahrens: 

Das Verfahren ist abgeschlossen, der Bebauungsplan ist am 19.12.2014 in Kraft getreten.

Beginn der Planung: 

Januar 2014

Fläche: 

3.000 qm

Kurzbeschreibung: 

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die teilweise bebauten Flächen im Geltungsbereich neu geordnet werden.

Aufgabenstellung: 

Alle für das Bauleitplanverfahren erforderlichen städtebaulichen Leistungen:
Erstellen von alternativen Bebauungsvorschlägen
Erstellen des Bebauungsplans mit Begründung
Mitwirken bei der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Mitwirken bei der Auswertung der Stellungnahmen und bei der Formulierung von Abwägungsvorschlägen

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Das Plangebiet liegt im Zentrum des Gemeindegebietes von Eitorf. Für die künftige bauliche Entwicklung auf den privaten Grundstücken waren alternative Lösungsvorschläge zu entwickeln. Auf der Grundlage eines mit den Grundstückseigentümern und der Gemeinde Eitorf abgestimmten Konzepts war der Rechtsplan einschließlich der Begründung zu erstellen.
Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Externe Büros: 

Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Bonn (Artenschutzprüfung Stufe I / Vorprüfung)

Um den vollständigen Plan einzusehen, laden Sie bitte das PDF-Dokument: