25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Eitorf-West I" (Veilchenweg)

Auftraggeber: 

GWG - Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis

Stand des Verfahrens: 

Das Verfahren ist abgeschlossen, der Bebauungsplan ist am 06. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Beginn der Planung: 

Mai 2016

Fläche: 

rd. 1.700 qm

Kurzbeschreibung: 

Der Änderungs-Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für die Errichtung von kostengünstigem Geschosswohnungsbau.

Aufgabenstellung: 

Erstellen des Bebauungsplans und der Begründung
Koordination der an der Planung beteiligten Fachingenieure / Gutachter

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplans reagiert die Gemeinde Eitorf auf die gegenwärtig angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt bezüglich der Verfügbarkeit preisgünstigen Wohnraums. Insbesondere unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 6 Nr. 13 BauGB, der den Gemeinden auferlegt, die Belange von Flüchtlingen und Asylbegehrenden und deren Unterbringung bei der Aufstellung von Bauleitplänen besonders zu berücksichtigen, ist die Gemeinde Eitorf bestrebt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zeitnahe Realisierung von zusätzlichen Mietwohnungen im unteren bis mittleren Preissegment zu schaffen.

Externe Büros: 

Vermessungsbüro Alex, Hennef (Plangrundlage)
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Bonn (Artenschutz)
Kramer Schalltechnik, Sankt Augustin (Schalltechnische Untersuchung)

Um den vollständigen Plan einzusehen, laden Sie bitte das PDF-Dokument: