Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, Ortskern II, Teilplan C der Gemeinde Eitorf (Cäcilienstraße)

Auftraggeber: 

Private Auftraggeber

Stand des Verfahrens: 

Der Bebauungsplan ist am 08. Januar 2019 in Kraft getreten.

Beginn der Planung: 

Januar 2018

Kurzbeschreibung: 

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für die Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern im Ortszentrum von Eitorf.

Aufgabenstellung: 

- Erstellen des formellen Bauleitplans und der Begründung nach den Regelungen des BauGB
- Mitwirken an der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB
- Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 BauGB
- Koordination

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Das zentral gelegene Gelände einer ehemaligen Tankstelle soll städtebaulich neu geordnet werden. Im Sinne einer moderaten Nachverdichtung soll die überbaubare Fläche auf einen Teil des nach aktuellem Planungsrecht nicht überbaubaren rückwärtigen Grundstückbereichs ausgeweitet werden. Nach den Plänen der Grundstückseigentümer ist nach Abriss der nicht mehr genutzten Betriebsgebäude die Errichtung einer neuen zweigeschossigen Wohnanlage geplant. Sowohl aufgrund seiner attraktiven Lage am unmittelbar angrenzenden Eipbach als auch durch seine Zentrumslage mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr handelt es sich bei dem Plangebiet um einen exponierten Wohnstandort.

Externe Büros: 

Dipl.-Geogr. Ute Lomb, Bonn (Artenschutz)
Hydrotec - Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH, Aachen (Hydraulische Stellungnahme)