Solarsiedlung Parsevalstraße

Auftraggeber: 

Solarsiedlung Parsevalstraße GbR, Bonn / Sankt Augustin

Beginn der Planung: 

12/1999

Fläche: 

Die Fläche des Plangebietes beträgt rd. 2,7 ha

Kurzbeschreibung: 

Entwicklung eines Wohngebietes in Sankt Augustin-Hangelar

Aufgabenstellung: 

- Erarbeiten eines inhaltlichen und städtebaulichen Konzepts für eine Solarsiedlung nach den Richtlinien des Programms '50 Solarsiedlungen in Nordrhein-Westfalen'
- Alternative Entwurfskonzepte für differenzierte Wohnformen unter Einbezug sozialer und kommerzieller Infrastruktureinrichtungen
- Entwicklung solarenergetischer Optimierungslösungen
- Entwicklung eines ökologischen Niederschlagswasser-Entsorgungskonzeptes als Bestandteil der Freiraumplanung

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Ausgangspunkt für das Planungskonzept war die Zielvorstellung, ein zukunftsorientiertes Wohnungs-
bauprojekt zu entwickeln bei weitestgehend gleichwertiger Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Belange. Die damalige Landesinitiative Zukunftsenergien NRW, die 1996 vom Ministerium für Bauen und Wohnen und vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes NRW ins Leben gerufen worden war, hatte die Idee des Projektes '50 Solarsiedlungen in Nordrhein-Westfalen' entwickelt. Die Initiative hatte in ihrem Leitfaden Anforderungen an ein ganzheitliches Siedlungskonzept vorgelegt, die nicht nur die Wärme- und Stromversorgung durch Sonne, sondern auch die Schonung aller natürlichen Resourcen zum Inhalt hatten.
Die alternativen Entwurfskonzepte für die Solarsiedlung Parsevalstraße greifen die im Kriterienkatalog des Leitfadens aufgestellten Ziele und Anforderungen an die städtebauliche Planung auf und orientieren sich im hohen Maße an den konzeptionellen Anregungen der Landesinitiative. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung formierte sich jedoch seitens vieler Bewohner der dem Plangebiet benachbarten Wohngebiete erheblicher Widerstand gegen das Projekt, insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Größenordnung der geplanten Wohnanlage.
Aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung bestanden Bedenken gegen die geplante flächenmäßige Ausdehnung, was schließlich zu einer starken Reduzierung des Plangebietes führte, so dass die städtebauliche Entwurfsvorlage für den 2000/2001 aufgestellten Bebauungsplan Nr. 222 'Parsevalstraße' nur noch eine nördliche Straßenrandbebauung der Parsevalstraße zum Inhalt hatte.