Stand des Verfahrens:
Entwurfsplanung
Beginn der Planung:
Fläche:
Kurzbeschreibung:
Aufgabenstellung:
Erstellen des formellen Rechtsplans mit Begründung
Zusätzliche Informationen zum Projekt:
Mit der Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" sollen die bisher eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten (Fläche für Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) im Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplans zugunsten einer allgemeinen Wohnnutzung im Kontext zur Umgebungsbebauung erweitert werden.
Aufgrund der steilen Hanglage, des weitestgehend zu schützenden waldähnlichen Baumbestands sowie einer parallel zur südöstlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Starkstromfreileitung sind die Möglichkeiten für eine bauliche Nutzung des Grundstücks eingeschränkt. Der Änderungsplan ermöglicht eine Erweiterung der bisher bebauten Fläche in Verlängerung des Bestandsgebäudes in südwestlicher Richtung. Die verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes erfolgt wie bisher über die Bergstraße und die Straße „Am alten Weingarten“.
Architektur