32. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Ortslage Eitorf (Theodor-Fontane-Straße)

Auftraggeber: 

Privater Auftraggeber

Stand des Verfahrens: 

Eine erneute Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB fand in der Zeit vom 27.03. bis 27.04.2026 statt.

Beginn der Planung: 

Juli 2024

Fläche: 

ca. 1.500 qm

Kurzbeschreibung: 

Mit der Bebauungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für eine moderate Nachverdichtung eines bestehenden Siedlungsgefüges.

Aufgabenstellung: 

Erstellen der Bebauungsplan-Änderung mit Begründung nach den Regelungen des Baugesetzbuches

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Die Bebauungsplanänderung ermöglicht die Schließung einer vorhandenen Baulücke innerhalb eines bestehenden Siedlungsgefüges.

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